LANDESVERORDNUNG 23.08.2021

Liebe Mitglieder,

 

die Bestimmungen zu „3G“ – Geimpft, genesen, getestet sind in aller Munde. Die neuen Bestimmungen bedeutet abermals Erschwernissen für euch und uns. Eines der 3 G´s ist zukünftig zum Trainieren bei uns nachzuweisen.

Folgende Punkte sind gültig ab Mo, 23.08.21:

• In geschlossenen Räumen (sowie z.b. Fitnessstudios) haben nur Personen Einlass, die
• Getestet, Geimpft, oder Genesen sind
• Impf- oder Genesenennachweise sind zu erbringen
• Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt sein
• PCR Tests maximal 48 Stunden
• Es gilt weiterhin unser bewährtes Hygienekonzept, wir möchten an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, dass beim Gerätewechsel IMMER die Maske getragen werden muss.
• Alle Geräte und Kleingeräte sind nach Benutzung zu desinfizieren.
• Auf allen Laufwegen ist ein Mund-Nasen-Schutz (OP, FFP2) zu tragen.
• Umkleiden, Duschen und die Sauna bleiben zu aktuellen Regeln geöffnet.

Für alle, die sich testen lassen müssen um trainieren zu dürfen, besteht die Möglichkeit sich bei einem der Testzentren noch bis Oktober kostenlos testen zu lassen. Unsere Mitglieder haben zusätzlich die Möglichkeit sich bei uns testen zu lassen. Die bei uns durchgeführten Tests sind ausschließlich bei uns anwendbar und können bei keiner anderen Institution als Nachweis dienen! Wir erheben dafür eine Gebühr von 2€. Pro durchgeführten Test werden wir 1€ an die Plöner Tafel e.V. spenden. Die Möglichkeit sich testen zu lassen besteht jederzeit. Es ist entsprechend eine Zeit von 15 Minuten einzuplanen, um eine valides Testergebnis abzuwarten.
Wir bitten alle Mitglieder, die bereits vollständig geimpft sind, einen Nachweis darüber am Tresen vorzuzeigen, damit wir dies ausreichend dokumentieren können.

Solltet ihr Fragen haben, wendet euch gerne per Mail oder telefonisch an uns.


 

Wir freuen uns auf euch beim Training!

 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Euer Team vom Gesundheits- und Sportzentrum Plön